Unsere Leistungen:
Zunächst prüfen wir ob die Vorgaben des § 556c, (1), 1 und 2 eingehalten werden, durch
- Ermittlung der Grundlagen
- Berechnung anhand der uns von Ihnen übergebenen Verbrauchswerte
- Kostenermittlung für die Sanierung
- Vermittlung des geeigneten Contracters
Stimmen die Ergebnisse mit den Forderungen überein, holen wir für Sie entsprechende Angebote von Wärmelieferanten (Contractern) ein und schlagen Ihnen die für Sie günstigste Lösung vor.
Für die Handwerkerleistungen wird generell ein Handwerker aus Ihrer Nähe mit der Ausführung der Leistungen durch den Contacter beauftragt. Dabei berücksichtigen wir auch Firmen mit denen Sie seit Jahren positive Erfahrungen gemacht haben.