Was ist Wärmecon-tracting?

(§ 556c, BGB, Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten)

Der Gesetzgeber hat mit Veröffentlichung am 14. Juni 2013 im Bundesanzeiger den § 556c eingeführt. Danach kann jeder Vermieter die Wärmelieferung in Anspruch nehmen. 

Dies bedeutet:

Der Investor, der Eigentümer oder die WEG, kann sich die Wärmeerzeugung durch einen Dritten, den Contracter, auf den technisch aktuellen Stand bringen lassen.

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Wie hilft die CBR?

Die CBR berät die WEG, den Kapitalanleger sowie Besitzer/ Vermieter von Mehrfamilien-Wohnhäusern.

Für Modernisierung (gem. § 555b, BGB) und/oder energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung (z.B. Austausch der Kesselanlagen)

Unsere Leistungen:

Grundlagenermittlung, Berechnung anhand der Vorgaben des § 556c, Kostenermittlung für die Sanierung, Vermittlung des geeigneten Contracters, Betreuung bis zur Fertigstellung.

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Für wen ist Wärme-contracting?

Für die WEG (Wohnungs-Eigentümer- Gemeinschaft) und Kapitalanleger sowie Besitzer/ Vermieter von Mehrfamilien-Wohnhäusern bietet das Wärmecontracting eine interessante Alternative.

Für Modernisierung (gem. § 555b, BGB) und/oder energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung (z.B. Austausch der Kesselanlagen) ist das  Wärmecontracting eine interessante Alternativ gegenüber der Direktinvestition.

Gleiches gilt für Bauträger und Sanierer  

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Bekanntmachung der Begründung zu § 556 c

Bundesministerium der Justiz

zur Verordnung über die Umstellung 



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Wärmeerzeuger von 20 bis 600 kW

Was steht in der EnEV 2016?

EnEV 2016, § 10 Veraltete Heizungsanlagen müssen erneuert werden

Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung begeht der Betreiber eine  Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 der EnEV. 

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CBR Contracting Beratung Robrecht, Hüglerstraße 9, 65203 Wiesbaden, Tel.: +49 (0)611 98847900 Mobil: +49 (0)172 6168556
e-mail: cbr@robrecht-wiesbaden.de * Internet: www.cbr-wiesbaden.de