Was ist Wärmecon-tracting?
(§ 556c, BGB, Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten)
Der Gesetzgeber hat mit Veröffentlichung am 14. Juni 2013 im Bundesanzeiger den § 556c eingeführt. Danach kann jeder Vermieter die Wärmelieferung in Anspruch nehmen.
Dies bedeutet:
Der Investor, der Eigentümer oder die WEG, kann sich die Wärmeerzeugung durch einen Dritten, den Contracter, auf den technisch aktuellen Stand bringen lassen.
Wie hilft die CBR?
Die CBR berät die WEG, den Kapitalanleger sowie Besitzer/ Vermieter von Mehrfamilien-Wohnhäusern.
Für Modernisierung (gem. § 555b, BGB) und/oder energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung (z.B. Austausch der Kesselanlagen)
Unsere Leistungen:
Grundlagenermittlung, Berechnung anhand der Vorgaben des § 556c, Kostenermittlung für die Sanierung, Vermittlung des geeigneten Contracters, Betreuung bis zur Fertigstellung.
Für wen ist Wärme-contracting?
Für die WEG (Wohnungs-Eigentümer- Gemeinschaft) und Kapitalanleger sowie Besitzer/ Vermieter von Mehrfamilien-Wohnhäusern bietet das Wärmecontracting eine interessante Alternative.
Für Modernisierung (gem. § 555b, BGB) und/oder energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung (z.B. Austausch der Kesselanlagen) ist das Wärmecontracting eine interessante Alternativ gegenüber der Direktinvestition.
Gleiches gilt für Bauträger und Sanierer
Bekanntmachung der Begründung zu § 556 c
Bundesministerium der Justiz
zur Verordnung über die UmstellungWeiter lesen
Wärmeerzeuger von 20 bis 600 kW
Was steht in der EnEV 2016?
EnEV 2016, § 10 Veraltete Heizungsanlagen müssen erneuert werden
Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung begeht der Betreiber eine Ordnungswidrigkeit
im Sinne des § 27 der EnEV.